Der Übertritt vom Gymnasium an die Realschule

Zum Übertritt vom Gymnasium an die Via-Claudia-Realschule Königsbrunn bitten wir um die Beachtung der folgenden Hinweise:

  • Der Übertritt vom Gymnasium an die Via-Claudia-Realschule Königsbrunn ist in der Regel erst zum neuen Schuljahr möglich. Über eventuelle Ausnahmen kann die Schulleitung erst nach einem Beratungsgespräch bei unserem Beratungslehrer Herrn Haupt entscheiden. Vereinbaren Sie in diesen Ausnahmefällen bitte frühzeitig einen Termin bei Herrn Haupt über das Sekretariat (Tel.: 0821 3102 5151).
  • Die Gründe und Rahmenbedingungen (z. B. bisherige Jahrgangsstufe, Zeugnisnoten, Wiederholungen, gewünschte Ausbildungsrichtung an der Realschule, …) für einen Schulwechsel an die Via-Claudia-Realschule Königsbrunn sind so vielfältig, dass ein persönliches Beratungsgespräch (Tel.: 0821 3102 5151) notwendig ist.
  • Für einen Übertritt vom Gymnasium an die Via-Claudia-Realschule Königsbrunn zum Schuljahr 2023/24 empfehlen wir eine unverbindliche Voranmeldung  ab Mai 2023. Bitte bringen Sie den   aktuellsten Notenbericht bzw. Notenstand 2022/23 mit. Mit dieser Voranmeldung erleichtern Sie uns die Planungen für das kommende Schuljahr erheblich. Sollte ein Übertritt an unsere Schule nicht mehr gewünscht werden, bitten wir um eine kurze telefonische Benachrichtigung.
  • Eine verbindliche Anmeldung ist erst mit dem Jahreszeugnis 2023 möglich. Die Anmeldung soll bis Di., 02. August 2023 in unserem Sekretariat erfolgen.
  • Schüler aus Augsburg und Haunstetten Nord, die an die Realschule Königsbrunn übertreten wollen, sollten sich vorher mit der für sie zuständigen Realschule in Augsburg in Verbindung setzen.
  • Es gelten in der Regel die folgenden Altersgrenzen:

Übertritt (Aufnahme, „Eintritt“) in das Schuljahr 2023/2024

> in die 5. Klasse möglich, wenn am 30. September 2023 noch nicht 12 Jahre alt (d.h. das 12. Lebensjahr vollendet)

> in die 6. Klasse möglich, wenn am 30. September 2023 noch nicht 13 Jahre alt (d.h. das 13. Lebensjahr vollendet)

> in die 7. Klasse möglich, wenn am 30. September 2023 noch nicht 14 Jahre alt (d.h. das 14. Lebensjahr vollendet)

> in die 8. Klasse möglich, wenn am 30. September 2023 noch nicht 15 Jahre alt (d.h. das 15. Lebensjahr vollendet)

> in die 9. Klasse möglich, wenn am 30. September 2023 noch nicht 16 Jahre alt (d.h. das 16. Lebensjahr vollendet)